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Diese Initiative unterstützen

GreenVAT
„Eine grüne Mehrwertsteuer als
substanzieller Beitrag in der sozial-
ökologischen Wende“

Roman Maria Koidl
Initiator GreenVAT – EU-Bürgerinitiative zur Steuerermäßigung für ökologische, nachhaltig produzierte und umweltverträgliche Produkte

Unsere Mission

Unsere Forderungen an die Europäische Kommission

  • EU-Recht

    Die Europäische Kommission muss eine Gesetzesinitiative einbringen, der zufolge alle EU-Mitgliedsstaaten Steuersenkungen für ökologische, nachhaltig produzierte und umweltfreundliche Produkte in Europa umsetzen müssen.

  • Tarifierung

    Die Europäische Kommission muss rechtliche Regelungen zur Tarifierung und der daraus resultierenden Besteuerung ökologischer, nachhaltig produzierter und umweltfreundlicher Produkte ausarbeiten.

  • Unterstützung

    Die Europäische Kommission muss die 27 EU-Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Grünen Mehrwertsteuer in nationales Recht aktiv unterstützen.

Initiative von Roman Maria Koidl

Warum GreenVAT für Europa wichtig ist

Eine ermäßigte Mehrwertsteuer auf ökologische, nachhaltig produzierte und umweltverträgliche Produkte, das fordert Roman Maria Koidl, Umsatzsteuerexperte und CEO der eClear AG:

„Eine Senkung des Mehrwertsteuersatzes für grüne Produkte, führt zu einer Verringerung der Preisdifferenz zu konventionellen Waren. Das stärkt den Wettbewerb um nachhaltig erzeugte Produkte und schafft zusätzliche Akzeptanz in der Bevölkerung – insbesondere bei bisher nicht unbedingt umwelt- und klimaschutzbewussten Konsumenten.“

Eine Absatzsteigerung von nachhaltigen und umweltfreundlich produzierten Produkten würde auch zu einem Umdenken in der Wirtschaft führen. Unternehmen und Produzenten würden verstärkt in Forschung und nachhaltige Produktion investieren.

Eine Senkung des Mehrwertsteuersatzes für grüne Produkte schafft Kaufanreize.

Roman Maria Koidl
Roman Maria Koidl ist Umsatzsteuerexperte und Digitalunternehmer. Das von ihm gegründete FinTech eClear ist europaweit Technologieführer bei der Automatisierung von Umsatzsteuerpflichten europäischer Händler im grenzüberschreitenden E-Commerce.

Europäische Bürgerinitiative

Um eine sog. EBI (Europäische Bürgerinitiative) zu starten müssen sich zunächst sieben Europäer mit Wohnsitz in sieben verschiedenen Mitgliedstaaten der EU zusammentun und ihre Initiative bei der EU-Kommission einreichen. Die Kommission prüft dann den Inhalt dahingehend, ob die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsgrundlagen bei ihr liegt und seitens der Initiatoren keine kommerziellen Interessen vorliegen.

Sofern es keine Beanstandungen gibt, wird die Initiative freigegeben. Die sieben Organisatoren haben nun ein Jahr Zeit, um mindestens 1 Million Unterschriften in Europa zu sammeln. Dabei müssen in mindestens sieben Mitgliedstaaten der EU von der Kommission vorgegebene Schwellenwerte erreicht werden. In Deutschland müssen z.B. mindestens 67.680 Unterschriften erreicht werden, in Griechenland sind es immerhin 14.805.

Nur wenn die notwendige Zahl an Unterschriften binnen eines Jahres erreicht wird, hat die Initiative Erfolg, denn dann nimmt sich die Europäische Kommission des Themas an und lädt die Initiatoren ein, ihre Initiative den Kommissaren zu präsentieren. Im besten Fall wird die EU-Kommission anschließend einen Gesetzentwurf ausarbeiten und initiativ in das Gesetzgebungsverfahren der EU einbringen.

Wird GreenVAT sozusagen EU-Recht sind alle 27 Mitgliedstaaten der EU verpflichtet, innerhalb eines festgesetzten Zeitraumes GreenVAT in ihr nationales Recht umzusetzen. Das würde bedeuten, wir bekämen eine grüne Mehrwertsteuer, GreenVAT in der ganzen Europäischen Union.

Erklärt

Umsatzsteuer in Europa

Neben der Einkommenssteuer ist die Umsatzsteuer eine der größten Einkommensquellen eines Staates. Jede Person kommt damit zwangsläufig in Kontakt, ob beim Einkauf im Supermarkt, im Kino oder beim Begleichen der Handwerkerrechnung.

Der Grundgedanke lautet, dass jeder noch so kleine Umsatz besteuert werden soll; die Umsatzsteuer begleitet jedes Produkt vom Rohstoff über die Fertigware bis in die Hand des Verbrauchers und wird deswegen auch Mehrwertsteuer genannt.

Jedes Land der EU hat einen Standardsteuersatz, der von 17% in Luxemburg bis 27% in Ungarn reicht. Hinzu kommen ermäßigte Steuersätze und zahlreiche Ausnahmeregelungen. Ermäßigte Steuersätze werden immer dann angesetzt, wenn es um wichtige Güter des alltäglichen Lebens geht. Das sind zum Beispiel Lebensmittel und Bücher. Durch diese Steuerentlastung soll finanziell benachteiligten Personen der Zugang zu diesen Produkten vereinfacht werden. Andere Länder der EU gehen hier noch weiter. Irland besteuert so zum Beispiel Kindersachen bis zu einer bestimmten Größe gar nicht, und Damen Hygieneartikel sind ebenfalls gänzlich befreit.

In Deutschland beträgt der Standardsteuersatz 19%. Er wurde in 2020 temporär auf 16% gesenkt auf Grund der wirtschaftlichen Schwächung verursacht durch die Corona-Pandemie und wurde in 2021 wieder angehoben. Der ermäßigte Steuersatz beträgt 7%. Auch hier kam es in 2020 zu einer kurzzeitige Senkung auf 5%.

Unterstützer der Initiative

Ebner Stolz

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Unternehmen
20220303090316
eClear AG

eClear AG

Unternehmen
20140723074031

    Kontakt

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    • Ansprechpartner

      Brigitta Hartmann
      bha@greenvat.org

    • Impressum

      Angaben gemäß § 5 TMG:

      Roman Maria Koidl

      Bahnhofpl. 12a
      78462 Konstanz

      support@greenvat.org

      Verantwortlich für den Inhalt nach §18 Abs. 2 MStV:

      Roman Maria Koidl

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