Klimaschutz im EU-Mehrwertsteuerrecht: Die EU-Bürgerinitiative GreenVAT

Klimaschutz im EU-Mehrwertsteuerrecht: Die EU-Bürgerinitiative GreenVAT

 Der Fachanwalt für Steuerrecht, Dr. Sandro Nücken, begrüßt die europäische Bürgerinitiative GreenVAT. Initiiert wurde GreenVAT vom Unternehmer und Umsatzsteuerexperten Roman Maria Koidl. Er fordert reduzierte Mehrwertsteuersätze auf nachhaltige, ökologische und umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen in ganz Europa.

Berlin, 22.07.2022    

Mit dem „Eu­ro­pean Green Deal“ hat die EU-Kom­mis­sion im De­zem­ber 2019 eine Stra­te­gie präsen­tiert, um den Her­aus­for­de­run­gen des Kli­ma­wan­dels zu be­geg­nen. Über­ge­ord­ne­tes Ziel ist die Kli­ma­neu­tra­lität der EU bis 2050. Ne­ben der ge­plan­ten Über­ar­bei­tung der klima-, en­er­gie- und ver­kehrs­be­zo­ge­nen Rechts­vor­schrif­ten soll auch die An­pas­sung des Steu­er­rechts zu ei­ner kli­ma­freund­li­chen und res­sour­cen­scho­nen­den Wirt­schaft bei­tra­gen. Mit der Richt­li­nie des Rats der EU zur Mo­der­ni­sie­rung der EU-Mehr­wert­steu­ersätze vom 05.04.2022 hält der Kli­ma­schutz­ge­danke auch erst­mals Ein­zug in das eu­ropäische Mehr­wert­steu­er­recht. Nicht nur der Rat der EU präsen­tiert Vor­schläge, wie durch ein über­ar­bei­te­tes Mehr­wert­steu­er­sys­tem Nach­hal­tig­keit gefördert wer­den kann. Mit Green­VAT macht die Eu­ropäische Bürger­in­itia­tive ak­tu­ell mit der For­de­rung nach Steu­er­ermäßigun­gen für öko­lo­gi­sche, um­welt­freund­li­che und nach­hal­tige Pro­dukte auf sich auf­merk­sam. Wel­ches Ziel ver­folgt diese In­itia­tive kon­kret? Wie se­hen die Pläne zur nach­hal­ti­gen Um­ge­stal­tung des EU-Mehr­wert­steu­er­sys­tems aus und wel­che Aus­wir­kun­gen können diese auf Un­ter­neh­men in Deutsch­land ha­ben? Darüber spre­chen wir mit Ro­man Ma­ria Ko­idl, Un­ter­neh­mer und In­itia­tor der Eu­ropäischen Bürger­in­itia­tive Green­VAT, und mit Dr. San­dro Nücken, Part­ner bei Eb­ner Stolz in München und Ex­perte im Um­satz­steu­er­recht.

Dr. Sandro Nücken und Roman Maria Koidl
Dr. Sandro Nücken und Roman Maria Koidl

Herr Ko­idl, Sie ha­ben die Eu­ropäische Bürger­in­itia­tive Green­VAT ins Le­ben ge­ru­fen. Was ge­nau ver­birgt sich hin­ter die­ser In­itia­tive und was wol­len Sie da­mit auf eu­ropäischer Ebene er­rei­chen?

Ro­man Ma­ria Ko­idl: Die Eu­ropäische Bürger­in­itia­tive ist ein In­stru­ment auf Ebene der Eu­ropäischen Kom­mis­sion, das al­len Bürgern eine Mit­spra­che bei der Ge­setz­ge­bung in der Eu­ropäischen Union ermöglicht. Je­der EU-Bürger kann eine In­itia­tive star­ten und da­mit die Kom­mis­sion auf­for­dern, bei einem be­stimm­ten Thema ak­tiv zu wer­den.

Grund­lage ist das In­itia­tiv­recht der Eu­ropäischen Kom­mis­sion, die selbst eine Ge­set­zes­in­itia­tive in das Europäische Parlament ein­brin­gen kann. Der Vor­teil ei­ner Bürger­in­itia­tive ist, dass sie bei Er­folg EU-weit Wir­kung ent­fal­ten kann, denn die Mit­glied­staa­ten der Union müssen die Vor­ga­ben der EU bin­nen ei­ner vor­ge­ge­be­nen Frist um­set­zen. In un­se­rem Fall würde das be­deu­ten, dass Eu­ropa eine Green­VAT, eine grüne Mehr­wert­steuer auf öko­lo­gi­sche, um­welt­freund­li­che und nach­hal­tige Pro­dukte er­hielte.

Wa­rum können Mehr­wert­steu­er­ermäßigun­gen für öko­lo­gi­sche, nach­hal­tig er­zeugte und um­welt­freund­li­che Er­zeug­nisse einen Bei­trag zur Ab­mil­de­rung des Kli­ma­wan­dels leis­ten?

Dr. San­dro Nücken: Im Mehr­wert­steu­er­recht können Steu­er­ermäßigun­gen hauptsäch­lich über ermäßigte Steu­ersätze oder Steu­er­be­frei­un­gen gewährt wer­den. Wer­den diese Ermäßigun­gen für nach­hal­tige Pro­dukte gewährt, ist die Er­war­tung, dass sich der Ver­brau­cher eher für diese Pro­dukte ent­schei­det. Das kommt dann grundsätz­lich auch der Um­welt zu­gute. Das EU-Mehr­wert­steu­er­recht, das Grund­lage für un­ser na­tio­na­les Um­satz­steu­er­recht ist, hat den Ge­dan­ken der Nach­hal­tig­keit bis­lang kaum berück­sich­tigt. Mit der neuen EU-Richt­li­nie hat die EU hier jetzt aber ge­gen­ge­steu­ert. Si­cher­lich wird in die­sem Be­reich in Zu­kunft noch mehr pas­sie­ren. Bei den meis­ten Pro­duk­ten und Dienst­leis­tun­gen macht es ja hin­sicht­lich der Mehr­wert­steuer bis­lang kei­nen Un­ter­schied, ob sie Kri­te­rien der Nach­hal­tig­keit erfüllen oder nicht. Der jüngste Vor­stoß der Bun­des­re­gie­rung zu ei­ner mögli­chen An­pas­sung der Mehr­wert­steuer bei Le­bens­mit­teln nach de­ren „Kli­ma­freund­lich­keit“ zeigt, dass hier noch wei­tere Ideen be­ste­hen. Im Rah­men ei­nes um­fas­sen­den Kli­ma­schut­zes wird sich eine stärkere Aus­rich­tung der Mehr­wert­steuer an Kli­ma­schutzas­pek­ten mei­nes Er­ach­tens auch kaum ver­mei­den las­sen.

Als Un­ter­neh­mer, Pu­bli­zist und Kunstmäzen sind Sie, Herr Ko­idl, in un­ter­schied­lichs­ten The­men­ge­bie­ten und Bran­chen ak­tiv. Wie kam es zu der Idee für diese In­itia­tive und was wa­ren Ihre Be­weggründe dafür, diese Idee auch tatsäch­lich um­zu­set­zen?

Ro­man Ma­ria Ko­idl: Wir er­le­ben ge­genwärtig, dass Mehr­wert­steu­er­sen­kun­gen ein pro­ba­tes Mit­tel der Fol­gen­lin­de­rung von Kri­sen dar­stel­len, zu­letzt während der Coronapandemie. Wa­rum sollte man die Um­satz­steuer nicht EU-weit als Len­kungs­steuer ein­set­zen, um beim Thema Um­welt­schutz und dem öko­lo­gi­schen Wan­del Fort­schritte zu er­zie­len? Die Eu­ropäische Union ver­folgt mit dem Green Deal das ehr­gei­zige Ziel, bis 2050 CO₂-neutral zu wer­den, also CO₂-Emissionen vollständig zu kom­pen­sie­ren. Eine Sen­kung der Um­satz­steu­ersätze für sog. „grüne“ Pro­dukte könnte zu einem Um­den­ken der Ver­brau­cher führen. Um­welt­freund­li­che und nach­hal­tige Pro­dukte würden verstärkt nach­ge­fragt. Ver­brau­cher, die im­mer schon be­wusst ein­ge­kauft ha­ben, würden durch die ef­fek­ti­ven Preis­sen­kun­gen ent­las­tet. Die Idee zu die­ser In­itia­tive ent­sprang dem Ge­gen­stand mei­nes Un­ter­neh­mens eClear, das E-Commerce-Händlern au­to­ma­ti­sierte Lösun­gen zur Mel­dung von Um­satz­steuer bei grenzüber­schrei­ten­dem B2C-Ge­schäft an­bie­tet. In Eu­ropa be­ste­hen keine ein­heit­li­chen Re­geln hin­sicht­lich der Um­satz­steu­ersätze. Viel­mehr hat je­der Mit­glied­staat ei­gene, teil­weise sehr klein­tei­lige Re­ge­lun­gen hin­sicht­lich der Höhe der zu be­mes­sen­den Um­satz­steuer. Dazu kom­men hun­dert­tau­sende von Aus­nah­me­tat­beständen. Die Ge­mein­sam­keit be­steht in der Tat­sa­che, dass die Um­satz­steuer in je­dem Mit­glied­staat der EU be­mes­sen wird. Heut­zu­tage bie­ten Da­ten­ban­ken Steu­ersätze „real time“ an. Da­mit entfällt der Schre­cken hin­sicht­lich der Fol­ge­kos­ten für Un­ter­neh­men im Falle von Ände­run­gen. Gra­nu­la­rität (hin­sicht­lich Pro­dukte und Dienst­leis­tun­gen) und Ak­tua­lität (z. B. tem­poräre Re­du­zie­run­gen) bei Um­satz­steu­ersätzen stel­len keine Hin­der­nisse mehr dar. An der Tat­sa­che, dass die Um­satz­steuer in­so­fern zu einem Len­kungs­in­stru­ment der Po­li­tik wer­den wird, habe ich nicht den ge­rings­ten Zwei­fel.

Und an wel­chem Punkt die­ses Pro­zes­ses steht die Bürger­in­itia­tive Green­VAT ak­tu­ell? Wel­che Hürden gilt es noch zu meis­tern?

Ro­man Ma­ria Ko­idl: Zunächst galt es, das – per Ver­ord­nung vor­ge­schrie­bene – Team von min­des­tens sie­ben Or­ga­ni­sa­to­ren zu­sam­men­zu­stel­len. Diese müssen alle Eu­ropäer sein und ih­ren Wohn­sitz in sie­ben un­ter­schied­li­chen eu­ropäischen Mit­glied­staa­ten ha­ben. Vor Veröff­ent­li­chung ei­ner Bürger­in­itia­tive prüft die EU-Kom­mis­sion, ob sie auch die ent­spre­chende Ge­setz­ge­bungs­kom­pe­tenz in­ne­hat und ob das An­lie­gen der In­itia­to­ren nicht le­dig­lich einem kom­mer­zi­el­len Zweck dient. Wird eine Bürger­in­itia­tive ge­star­tet, ha­ben die Or­ga­ni­sa­to­ren ein Jahr Zeit, min­des­tens eine Mil­lion Un­ter­schrif­ten zu sam­meln.

Um die Bürger Eu­ro­pas zur Un­ter­schrift zu be­we­gen, müssen sie von der In­itia­tive er­fah­ren und das geht nur durch den Gang in die Öff­ent­lich­keit. Des­halb freue ich mich über jede Un­terstützung, wie auch von Eb­ner Stolz. Aber auch der Par­la­men­ta­ri­sche Staats­se­kretär im Bun­des­mi­nis­te­rium für Um­welt, Chris Kühn, un­terstützt die In­itia­tive.

Vor­aus­ge­setzt, die Bürger­in­itia­tive hat Er­folg und es geht dann an die Um­set­zung. Wie können die For­de­run­gen in das ak­tu­elle EU-Mehr­wert­steu­er­recht in­te­griert wer­den und was würde das für die Mit­glied­staa­ten be­deu­ten? Muss das dann in al­len Mit­glied­staa­ten ent­spre­chend um­ge­setzt wer­den?

Dr. San­dro Nücken: Bei Er­folg der In­itia­tive käme es im bes­ten Fall zu einem Richt­li­ni­en­vor­schlag der EU-Kom­mis­sion, der die For­de­run­gen der In­itia­tive kon­kre­ti­siert. So­fern man sich auf EU-Ebene dann auf eine endgültige Richt­li­nie zum Thema Green VAT ei­nigt, wären die Mit­glied­staa­ten grundsätz­lich ver­pflich­tet, die Richt­li­nie in na­tio­na­les Recht um­zu­set­zen. Hier liegt der Teu­fel aber im De­tail. Es wird dar­auf an­kom­men, wor­auf sich die Mit­glied­staa­ten ei­ni­gen können und ob für be­stimmte Mit­glied­staa­ten wie­der Aus­nah­me­rechte ak­zep­tiert wer­den müssen. Auch ist denk­bar, dass die Mit­glied­staa­ten nicht alle Richt­li­ni­ennor­men um­set­zen müssen, son­dern in ge­wis­sen Be­rei­chen Wahl­rechte be­ste­hen. So et­was ken­nen wir aus der ak­tu­el­len Mehr­wert­steuer-Sys­tem­richt­li­nie. Auch Überg­angs­re­ge­lun­gen wer­den eine Rolle spie­len.

Und wel­che Aus­wir­kun­gen hätte dies für Un­ter­neh­men?

Ro­man Ma­ria Ko­idl: Un­ter­neh­mer ha­ben nur Er­folg, wenn das von ih­nen an­ge­bo­tene Pro­dukt Ab­satz fin­det. Da­bei spielt der Preis ei­nes Pro­duk­tes im­mer eine we­sent­li­che Rolle. Re­du­zierte Um­satz- bzw. Mehr­wert­steu­ersätze würden zu ei­ner An­glei­chung der Preise von „grünen“ und kon­ven­tio­nel­len Pro­duk­ten führen. Kos­tet ein nach­hal­ti­ges Pro­dukt we­ni­ger als ein kon­ven­tio­nel­les Pro­dukt, be­ein­flusst dies natürlich die Kauf­ent­schei­dung des Ver­brau­chers.

Dr. San­dro Nücken: Mei­nes Er­ach­tens ist es denkbar, dass die Mehr­wert­steuer zukünf­tig auch als überg­rei­fen­der In­di­ka­tor für die Klima- und Um­welt­freund­lich­keit ei­nes Un­ter­neh­mens her­an­ge­zo­gen wird. Das könnte z. B. bei ESG- oder CSR-Re­por­tings eine Rolle spie­len. Maßstab wäre dann, wel­chen An­teil steu­er­sat­zermäßigte oder steu­er­be­freite Leis­tun­gen an den Ge­samt­leis­tun­gen des Un­ter­neh­mens ha­ben. Je höher, desto bes­ser für die Nach­hal­tig­keits­ra­tings. Ob so et­was tatsäch­lich kommt, wird man se­hen müssen. Das Thema Green VAT wird aber im Un­ter­neh­mens­all­tag in Zu­kunft si­cher­lich im­mer wich­ti­ger wer­den.

Wer­fen wir einen Blick über die Bürger­in­itia­tive hin­aus auf wei­tere Maßnah­men der EU im Be­reich Kli­ma­schutz und Nach­hal­tig­keit: Diese ver­folgt das Ziel, als ers­ter Kon­ti­nent bis 2050 kli­ma­neu­tral zu sein. Gibt es be­reits kon­krete Pläne, wie die­ses Ziel im Steu­er­recht, insb. im Be­reich der Mehr­wert­steuer, um­ge­setzt wer­den kann?

Dr. San­dro Nücken: Einen ech­ten Mas­ter­plan hat die EU hierfür bis­lang nicht vor­ge­stellt. Das bis­he­rige Vor­ge­hen war eher ein­zel­fall­be­zo­gen und könnte als „Po­li­tik der klei­nen Schritte“ be­zeich­net wer­den. Mit der neuen Richt­li­nie sind ei­nige The­men im Be­reich der Mehr­wert­steuer um­ge­setzt wor­den. So können die Mit­glied­staa­ten die In­stal­la­tion von Solarpaneelen und den Ver­kauf von E-Bikes und Fahrrädern jetzt dem ermäßig­ten Steu­er­satz un­ter­wer­fen. Wir ken­nen die­ses Vor­ge­hen der klei­nen Schritte aus an­de­ren Be­rei­chen der Mehr­wert­steuer. Das grund­le­gende Pro­blem ist, dass in der Re­gel ein Kon­sens zwi­schen al­len EU-Mit­glied­staa­ten er­reicht wer­den muss, was viel­fach ein schwie­ri­ges Un­ter­fan­gen ist. Das Han­deln auf EU-Ebene im Be­reich der Mehr­wert­steuer setzt da­her zu­meist nur den kleins­ten ge­mein­sa­men Nen­ner um. Eine um­fas­sende Re­form des EU-Mehr­wert­steu­er­sys­tems in Rich­tung ei­nes öko­lo­gi­schen Steu­er­sys­tems sehe ich im Mo­ment nicht.

In­wie­fern können sol­che steu­er­li­chen Maßnah­men nach Ih­rer Ein­schätzung einen Ein­fluss auf den Wan­del der Wirt­schaft hin zu mehr Klima- und Um­welt­schutz ha­ben und wel­che Maßnah­men hal­ten Sie für be­son­ders wir­kungs­voll?

Ro­man Ma­ria Ko­idl: Pro­du­zen­ten ori­en­tie­ren sich im­mer an ih­ren Kon­su­men­ten. In den ver­gan­ge­nen Jah­ren konnte man be­reits einen deut­li­chen Trend zu nach­hal­ti­ger Pro­duk­tion und öko­lo­gi­schen Pro­duk­ten er­ken­nen. Die Ver­brau­cher wol­len das, selbst Air­lines wer­den von ih­ren Kun­den ge­fragt: „Was tut ihr im Be­reich Nach­hal­tig­keit“? Würden durch Steu­er­sen­kun­gen nach­hal­tige Pro­dukte verstärkt kon­su­miert, wird die Wirt­schaft selbst­verständ­lich nach­zie­hen und mehr in For­schung so­wie um­welt­freund­li­che und nach­hal­tige Pro­duk­tion und Pro­dukte in­ves­tie­ren. Eine Win-Win-Si­tua­tion für alle.

Dr. San­dro Nücken: Natürlich sind Len­kungs­steu­ern um­strit­ten und ich halte sie auch nicht im­mer für zielführend. Die vorüber­ge­hende Mehr­wert­steu­er­sen­kung im zwei­ten Halb­jahr 2020 an­ge­sichts der Coronapandemie hat uns ge­zeigt, dass kurz­fris­tige Len­kungsmaßnah­men durch das Steu­er­recht häufig mehr Scha­den an­rich­ten, als sie nut­zen. Bei dem Thema Klima- und Um­welt­schutz sehe ich das aber an­ders. Hier geht es um ein lang­fris­ti­ges Thema, das nicht nur mit kurz­fris­ti­gen Maßnah­men an­ge­gan­gen wer­den kann. In al­len Ge­sell­schafts­be­rei­chen müssen An­reize zum Kli­ma­schutz ver­an­kert wer­den und dazu gehört mei­nes Er­ach­tens auch das Steu­er­recht. Ge­rade die Mehr­wert­steuer drängt sich auf­grund ih­rer enor­men Auf­kom­mensstärke und Brei­ten­wir­kung hier auf. Außer­dem ha­ben Steu­er­sat­zermäßigun­gen ge­ne­rell auch im­mer einen stark psy­cho­lo­gi­schen Ef­fekt auf die Wirt­schafts­teil­neh­mer. Hinzu kommt, dass auch die me­diale Auf­merk­sam­keit häufig hoch ist, wenn es um Steu­er­satz­re­du­zie­run­gen geht. In­so­fern glaube ich schon, dass das Mehr­wert­steu­er­recht einen Ein­fluss hin zu ei­ner nach­hal­ti­ge­ren Wirt­schaft ausüben kann.

 

. Unterstützer der Initiative GreenVAT können ihre Unterschrift auf der Seite der Europäischen Kommission (https://europa.eu/citizens-initiative/initiatives/details/2021/000011_de) leisten. Ansprechpartner: Brigitta Hartmann bha@greenvat.org Tel.: +49 30 23590 7104

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